Elternabende, Gremien
Der Elternabend (im Schulgesetz als Klassenpflegschaft bezeichnet) soll eine vertrauensvolle Verbindung zwischen dem Lehrerkollegium und den Erziehungsberechtigten einer Klasse schaffen. Der Klassenpflegschaft gehören die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sowie die Eltern der Schülerinnen und Schüler an. In der Regel findet ein Elternabend je Schulhalbjahr im Klassenzimmer statt. Bei der ersten Zusammenkunft müssen die Klassenelternvertreter und Stellvertreter für das jeweilige Schuljahr gewählt werden. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer stellen sich vor und informieren die Eltern über den Entwicklungsstand der Klasse, den Stundenplan und besondere Unterrichtsveranstaltungen. Ebenso kommen die Anliegen der Eltern zur Sprache.
Elternbeirat
Einmal im Schulhalbjahr treffen sich die Klassenvertreter und deren Stellvertreter zur Elternbeiratssitzung im Lehrerzimmer der Schule. Bei der ersten Sitzung wählen sie aus ihrer Mitte den Elternbeiratsvorsitzenden und dessen Stellvertreter und die Teilnehmer für die Schulkonferenz.
Bei der Elternbeiratssitzung werden die Eltern von der Schulleitung über die Entwicklungen in der Schule unterrichtet. Hier können Wünsche und Anregungen aus der Elternschaft besprochen und weitergeleitet werden. Der Elternbeirat soll gehört werden, bevor die Schulleitung Maßnahmen trifft, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind. Der Elternbeirat bringt sich an der Grundschule Neuwiesen intensiv ein und übernimmt verschiedene Aufgaben, z.B. die Bewirtung am Einschulungstag, bei Schulfesten sowie in Absprache bei verschiedenen Unternehmungen und Veranstaltungen im Schuljahr. Dabei werden viele helfende Elternhände benötigt. Herzlichen Dank für die Bereitschaft das Amt zu übernehmen und für das große Engagement für die Grundschule Neuwiesen!
Vorsitzende des Elternbeirates 2023/ 2024 Karin Michele
elternbeirat-neuwiesen@gmx.de
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz trifft sich mindestens einmal im Schulhalbjahr unter dem Vorsitz der Schulleitung. In der Grundschule Neuwiesen setzt sie sich aus der Schulleiterin, der Elternbeiratsvorsitzenden, fünf Lehrkräften und fünf Vertretern der Eltern zusammen, die in der Elternbeiratssitzung gewählt werden. Die Schulkonferenz soll die Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Lehrkräften und Eltern fördern. Die Konferenz hat ein Vorschlagsrecht und muss bei einer Reihe von Beschlüssen der Schulleitung bzw. der Gesamtlehrerkonferenz gehört werden und den Entscheidungen zustimmen. Die nichtöffentlichen Sitzungen erlauben die Diskussion grundsätzlicher Änderungen im Schulalltag und umstrittener Themen.